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Innere Sicherheit

Straßenkreuzung mit Blick auf die Davidwache in St. Pauli Medienserver Hamburg | Konstantin Beck

Ihr Datenschutz bei Sicherheitsbehörden

Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist eine wichtige Staatsaufgabe. Grundrechte und insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung formen aber das staatliche Handeln und setzen der staatlichen Datensammlung Grenzen. Aufgabe des HmbBfDI ist es unter anderem gegenüber Sicherheitsbehörden (wie der Polizei Hamburg und dem Landesamt für Verfassungsschutz) dafür zu sorgen, dass der Staat nicht ohne Rechtsgrundlage oder unangemessen in die Rechte von Bürger:innen eingreift.


Dieses Ziel verfolgt der HmbBfDI mit verschiedenen Mitteln. Zum Aufgabenspektrum gehören im Bereich der Inneren Sicherheit nicht nur die Bearbeitung konkreter Beschwerden von Bürger:innen und deren Abhilfe, sondern auch die regelmäßige Prüfung von polizeilichen Datenverarbeitungssystemen und die Beratung der verantwortlichen Stellen. Die Besonderheit im Bereich der Inneren Sicherheit besteht darin, dass die Rechte des Einzelnen hier nicht vollständig europäisch vorgegeben sind. Die DSGVO findet in diesem Bereich keine Anwendung. Die Rechte gegenüber der Polizei Hamburg ergeben sich im Wesentlichen aus der Umsetzung der Vorgaben der europäischen Richtlinie (EU) 2016/680 (sog. JI-Richtlinie) und im Hamburgischen Landesrecht, wie z.B. dem Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG). Der Bereich des Verfassungsschutzes unterliegt hingegen gar keinen europäischen Vorgaben. Hier ergeben sich die Rechte Betroffener aus dem Hamburgischen Verfassungsschutzgesetz 
(HmbVerfSchG).


Sofern Sie der Ansicht sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Sicherheitsbehörden – aber auch andere öffentliche Stellen der Freien und Hansestadt – Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie sich beim HmbBfDI beschweren. Auch bei allgemeinen Fragen zum Datenschutz in diesem Bereich können Sie sich gerne an uns wenden.
 

Wussten Sie schon?

Jede Person hat grundsätzlich das Recht, von Polizeibehörden Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und gegebenenfalls die Löschung der Daten zu beantragen.

Im Rahmen des Auskunftsersuchens kann eine Bestätigung darüber verlangt werden, ob und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Der Umfang der Auskunft erstreckt sich dabei zum Beispiel auch grundsätzlich auf den Verarbeitungszweck und die Rechtsgrundlage, die Kategorie personenbezogener Daten die verarbeitet werden sowie die geplante Dauer der Speicherung einschließlich Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer. Das Auskunftsbegehren ist dabei an keine Voraussetzungen geknüpft, sowie gebührenfrei und formlos möglich.

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