Leitlinien zum Ankauf von statistischen bzw. soziodemographischen Daten durch Hamburgische Behörden
Die jüngste Diskussion um den geplanten Ankauf von statistischen Daten durch die Behörde für Schule und Berufsbildung hat deutlich gemacht, dass es aus datenschutzrechtlicher Sicht geboten ist, die Möglichkeiten und Grenzen des Umgangs mit derartigem Material durch die Behörden der Hamburgischen Verwaltung näher zu erläutern. Diese Handreichung mag hierbei künftig als Leitfaden dienen (Stand: Dezember 2010).




