Der gläserne Passagier: Abkommen über Fluggastdaten schwächt den europäischen Datenschutz
(hmbbfdi, 19.4.2012) Das Europäische Parlament hat heute dem neuen Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten an die USA zugestimmt. Damit dokumentiert sich ein gespaltenes Verhältnis der Europäischen Union zum Thema Datenschutz: Auf der einen Seite wird gegenwärtig der Entwurf einer Datenschutzverordnung diskutiert, der inhaltlich durchaus diskussionswürdige Ansätze für eine Weiterentwicklung des europäischen Datenschutzrechts enthält - u.a. soll ein grundsätzliches Verbot der Profilbildung eingeführt werden. Auf der anderen Seite wird mit der Zustimmung zum Fluggastdatenabkommen einer anlass- und verdachtsunabhängigen Datenspeicherung der Weg geebnet, die gerade erst eine massenhafte Profilbildung von Fluggästen möglich macht.
Das Grundrecht auf Datenschutz wird durch das Abkommen in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt. So fehlt eine normenklare Nutzungsbefugnis für die übermittelten Daten, die den Empfänger, das Department of Homeland Security, bei der Verwendung der Daten auf terroristische Straftaten bzw. besonders schwere Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität beschränkt. Die Speicherdauer von bis zu 15 Jahren für die Daten unbescholtener Fluggäste ist nicht akzeptabel. Auch werden sensible Daten, etwa über die Religion, sexuelle Ausrichtung oder die Gesundheit, nicht von der Übermittlung ausgenommen. Die Pflicht des Empfängers, diese „herauszufiltern“ und unkenntlich zu machen, greift zu kurz.
Dazu Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Die Entscheidung des EU-Parlaments stellt eine Schwächung des Datenschutzes dar, die mit dem Bild der Vorreiterrolle der Europäischen Union im Datenschutz nicht zusammenpasst. Nun gilt es, entsprechende Pläne etwa für eine Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung auf Ebene der EU selbstkritisch zu hinterfragen und damit die Schaffung weiterer anlassloser Datensammlungen zu verhindern.“
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