Gesundheit und Soziales

Leitlinien für den Betrieb von Arztbewertungsportalen
In der gemeinsamen Handreichung der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Stand: März 2013) wird die datenschutzgerechte Ausgestaltung und der Betrieb solcher Internetportale vorgestellt.

Patientendatenschutz im UKE gestärkt
(hmbbfdi, 24.8.2012) Zahl der Notfallzugriffe auf elektronische Patientendaten reduziert. Nach einer formellen Beanstandung durch den HmbBfDI im März 2012 hat sich die Situation nun deutlich verbessert.

Ausgestaltung der Notfallzugriffe auf Patientendaten im UKE formell beanstandet
(hmbbfdi, 9.3.2012) Es fehlen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der elektronischen Patientenakte.

Informationssysteme in Krankenhaus und Praxis und die Selbstbestimmung des Patienten
In der nachstehenden Veröffentlichung von Dr. Hans-Joachim Menzel in DuD 12/2011 (PDF-Format) werden die neuen Konflikte im digitalisierten Gesundheitswesen problematisiert.

Nicht ohne meinen Datenschutzbeauftragten?
In seinem Aufsatz im Hamburger Ärzteblatt 4/2011 beleuchtet Dr. Hans-Joachim Menzel die grundlegende Frage: Brauchen Arztpraxen einen Datenschutzbeauftragten? Der Beitrag basiert auf einer Befragung von 50 größeren Arztpraxen in Hamburg durch den HmbBfDI.

Orientierungshilfe "Krankenhausinformationssysteme"
Die Orientierungshilfe wurde von den Arbeitskreisen „Gesundheit und Soziales“ und „Technik“ der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder unter Mitarbeit von Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Katholischen Kirche erstellt.

Amtsermittlung und Datenschutz im Sozialgerichtsverfahren
Der Vortrag von Dr. Hans-Joachim Menzel stellt die gerichtliche Informationsermittlung in Sozialgerichtsverfahren den Vorgaben und rechtlichen Aspekten des Datenschutzes gegenüber.

Empfehlungen zur Protokollierung in zentralen IT-Verfahren der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Arbeitskreise Gesundheit/Soziales und Technik der DSB-Konferenz stellen in ihrem Papier die Datenschutz-Anforderungen dar, die speziell an IT-Verfahren der gesetzlichen Krankenversicherung gerichtet sind.




