Betrieblicher Datenschutz
Hier finden Sie verschiedene Informationen zum betrieblichen Datenschutz, zur Meldepflicht nicht-öffentlicher Stellen bei der Aufsichtsbehörde und zu weiteren Themen.

Informationen zum betrieblichen Datenschutz
Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind ab einer bestimmten Betriebsgröße verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Hier finden Sie ein Merkblatt zu diesem Thema und weitere Informationen.

Meldepflicht nicht öffentlicher Stellen an die Aufsichtsbehörde
Nicht öffentliche Stellen, gemeint sind vornehmlich Unternehmen, müssen - sofern nicht bestimmte Ausnahmekriterien erfüllt sind - alle Verfahren automatisierter Verarbeitungen personenbezogener Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde melden. Hier finden Sie Informationen dazu.

Handreichung zur internationalen Auftragsdatenverarbeitung
Der Düsseldorfer Kreis hat eine Handreichung zur rechtlichen Bewertung von Fallgruppen zur internationalen Auftragsdatenverarbeitung beschlossen. Die Handreichung bietet für die wichtigsten Fallkonstellationen Anhaltspunkte für datenschutzgerechte Lösungen.




